Was ist die Grundversorgung?
Die Grundversorgung ist die Energieversorgung für Haushaltskunden zu allgemeinen Bedingungen und Preisen. Jeder Haushalt hat Anspruch darauf, vom Grundversorger beliefert zu werden. Sie ist also eine Art Auffangnetz: Sie stellt sicher, dass immer Strom (und Gas) verfügbar ist.
Grundversorger ist in jedem Netzgebiet das Unternehmen, das dort die meisten Haushaltskunden beliefert. Die Netzbetreiber stellen das in regelmäßigen Abständen fest, derzeit alle drei Jahre. Welche Rechte und Pflichten gelten, regeln die Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) und die Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV).
Wer ist mein Grundversorger?
Den Namen finden Sie auf Ihrer letzten Strom- oder Gasrechnung, beim Netzbetreiber Ihrer Region oder auf der Website des Unternehmens. In vielen Städten sind es die Stadtwerke, in anderen große Versorger. Für Strom und Gas kann es unterschiedliche Grundversorger geben.
Wichtig ist weniger der Name als die Frage, ob es günstigere Alternativen gibt. Das zeigt der Stromvergleich mit Ihrer Postleitzahl.
Wann landet man in der Grundversorgung?
- Sie ziehen um und schließen keinen eigenen Stromvertrag ab. Siehe Strom beim Umzug anmelden.
- Sie ziehen aus dem Elternhaus oder einer WG aus und der Vertrag lief nicht auf Ihren Namen.
- Ihr Anbieter beendet die Belieferung, etwa wegen Insolvenz oder Kündigung, und Sie haben keinen neuen Tarif gewählt.
Der Vertrag kommt dabei durch den Verbrauch zustande, es braucht keine Unterschrift. Melden Sie dem Grundversorger Ihre Daten trotzdem möglichst früh, zum Beispiel Name, Adresse, Zählernummer und Zählerstand.
Grundversorgung und Ersatzversorgung: der Unterschied
| Grundversorgung | Ersatzversorgung | |
|---|---|---|
| Wann? | Haushalt hat keinen Sondervertrag | Zum Beispiel wenn der bisherige Lieferant ausfällt oder es beim Wechsel zu Verzögerungen kommt |
| Dauer | Unbefristet | Höchstens drei Monate, danach Grundversorgung |
| Kündigung | 2 Wochen | Jederzeit beendbar |
| Preis | Meist teurer als Sondertarife | Kann noch teurer sein |
Achtung: Prüfen Sie nach einem Umzug oder Anbieterausfall, welchen Tarif der Versorger für Sie ansetzt. Notieren Sie den Zählerstand zu Beginn der Belieferung und teilen Sie ihn mit.
Was kostet die Grundversorgung?
Der Preis besteht wie bei anderen Tarifen aus einem Arbeitspreis pro Kilowattstunde und einem monatlichen Grundpreis. Der Grundversorger muss seine Preise öffentlich bekannt machen. Änderungen werden frühestens sechs Wochen nach der Bekanntgabe wirksam und gelten zum Monatsbeginn.
Im Durchschnitt liegen Grundversorgungstarife über denen von Sondertarifen neuer Anbieter. Wie groß der Abstand ist, hängt von Region und Verbrauch ab. Prüfen Sie ihn mit Ihrer Postleitzahl.
Grundversorgung oder eigener Vertrag?
| Grundversorgung | Sondervertrag |
|---|---|
| Sie können nicht abgelehnt werden | Meist günstiger |
| Kündigung in zwei Wochen | Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist beachten |
| Keine Anmeldung nötig | Anmeldung beim Anbieter nötig |
| Meist höherer Preis | Preisgarantie und Boni möglich |
Die Grundversorgung eignet sich als Übergang, etwa direkt nach dem Umzug oder bei einem Anbieterausfall. Auf Dauer lohnt ein eigener Vertrag in den meisten Fällen. Kommt ein Sondervertrag wegen Ihrer Bonität nicht infrage, bleibt die Grundversorgung die sichere Lösung.
So wechseln Sie aus der Grundversorgung
- Verbrauch klären. Den Jahresverbrauch finden Sie auf Ihrer Rechnung.
- Tarife vergleichen. Mit Ihrer Postleitzahl sehen Sie, was an Ihrer Adresse verfügbar ist.
- Wechsel beauftragen. Der neue Anbieter übernimmt in der Regel die Kündigung bei Ihrem Grundversorger. Dort gilt eine Frist von zwei Wochen. Siehe Kündigungsfristen beachten.
