Kündigungsfristen im Überblick
Wie lange die Kündigungsfrist ist, hängt davon ab, welche Art von Stromvertrag Sie haben. Die wichtigsten Fälle:
| Situation | Kündigungsfrist | Wichtig |
|---|---|---|
| Grundversorgung | 2 Wochen | Jederzeit möglich, keine Mindestlaufzeit |
| Sondervertrag (neu abgeschlossen seit 1. März 2022) | höchstens 1 Monat | Zum Ende der Mindestlaufzeit (Erstlaufzeit höchstens 2 Jahre) |
| Nach stillschweigender Verlängerung | 1 Monat | Verlängerung nur noch auf unbestimmte Zeit, danach jederzeit kündbar |
| Älterer Vertrag (vor März 2022) | kann länger sein, oft bis 3 Monate | Verlängerung um bis zu 12 Monate möglich. Vertragsunterlagen prüfen |
| Preiserhöhung | Sonderkündigungsrecht | Kündigung zum Zeitpunkt, an dem die Erhöhung wirksam würde |
| Umzug | vom Vertrag abhängig | Umzugsklausel und Liefergebiet prüfen |
Die Angaben beruhen auf den gesetzlichen Regeln für Verbraucherverträge und die Grundversorgung (unter anderem § 309 Nr. 9 BGB und die Stromgrundversorgungsverordnung). Maßgeblich sind Ihre Vertragsunterlagen.
Grundversorgung: zwei Wochen Frist
Wer sich nie aktiv für einen Tarif entschieden hat, wird vom Grundversorger beliefert. Hier gilt eine gesetzlich geregelte Kündigungsfrist von zwei Wochen. Wechseln Sie in einen Sondervertrag, übernimmt der neue Anbieter meist die Kündigung für Sie. Mehr zur Grundversorgung.
Sondertarife: Laufzeit und Frist beachten
Bei Verträgen außerhalb der Grundversorgung müssen Sie neben der Kündigungsfrist auch die Mindestvertragslaufzeit beachten. Sie können also nicht jederzeit kündigen, sondern zum Ende der vereinbarten Laufzeit. Eine Ausnahme bilden Sonderkündigungsrechte.
Seit dem 1. März 2022 gilt für neue Verträge: Die Kündigungsfrist darf höchstens einen Monat betragen. Verlängert sich der Vertrag stillschweigend, dann nur noch auf unbestimmte Zeit mit einmonatiger Frist. Früher waren Fristen von bis zu drei Monaten und Verlängerungen um ein Jahr üblich.
Beispiel: Endet Ihre Laufzeit am 30. April und gilt eine Frist von einem Monat, sollte die Kündigung spätestens Ende März beim Anbieter eingehen. Planen Sie lieber einige Tage Puffer ein. Entscheidend ist der Zugang beim Anbieter, nicht das Absendedatum.
Sonderkündigungsrecht: Wann Sie früher raus können
- Preiserhöhung: Erhöht Ihr Anbieter den Preis einseitig, dürfen Sie zum Zeitpunkt der Erhöhung kündigen. Der Anbieter muss Sie rechtzeitig informieren, in der Regel mindestens einen Monat vorher. Nennen müssen Sie ihm Grund, Umfang und Ihr Kündigungsrecht. Viele Anbieter setzen für die Sonderkündigung nur kurze Fristen, handeln Sie also zügig.
- Umzug: Ob Sie beim Umzug sonderkündigen können, hängt von den Vertragsbedingungen ab. Meist ist es möglich, wenn der Anbieter Sie an der neuen Adresse nicht beliefern kann. Siehe auch Strom beim Umzug anmelden.
In beiden Fällen ersetzt das Sonderkündigungsrecht die normale Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist.
So kündigen Sie richtig
- Kündigen Sie in Textform, also per Brief, E-Mail oder über das Kündigungsformular des Anbieters.
- Geben Sie Name, Adresse, Kundennummer, Zählernummer und das gewünschte Kündigungsdatum an.
- Bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung.
- Für kurze Fristen empfiehlt sich ein Einschreiben, damit Sie den Zugang nachweisen können.
Ein Beispieltext zum Anpassen:
Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
Bei Verträgen seit März 2022 verlängert sich der Vertrag nur noch auf unbestimmte Zeit. Sie können dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen. Bei älteren Verträgen ist eine Verlängerung um bis zu zwölf Monate möglich, hier lohnt der Blick in die Vertragsunterlagen.
Sie müssen keine Sorge haben, ohne Strom dazustehen. Gibt es für eine Zeit keinen Liefervertrag, springt die Grundversorgung ein. Besser ist es, den neuen Tarif so zu planen, dass er direkt im Anschluss beginnt.
