Das Wichtigste auf einen Blick
- Lieferstopp: grüüün beliefert ab dem 1. November 2026 keine Privathaushalte mehr.
- Kein Stromausfall: Wer keinen neuen Vertrag abschließt, landet automatisch in der Ersatzversorgung des örtlichen Grundversorgers.
- Kostenfalle meiden: Die Ersatzversorgung ist lückenlos, aber meist deutlich teurer als reguläre Markt-Tarife.
- Wichtige Aufgabe: Lesen Sie am 31. Oktober unbedingt Ihren Zählerstand ab und machen Sie ein Foto davon.
Hintergrund: Warum stellt grüüün die Belieferung ein?
Die Endkundenmarke grüüün der oberfränkischen Münch Energie GmbH & Co. KG war Ende 2024 mit großen Versprechen gestartet: 100 % Ökostrom aus eigenen Photovoltaik- und Windkraftanlagen sowie eine Preisgarantie von bis zu zehn Jahren. Bis Juni 2026 wuchs der Kundenstamm auf rund 200.000 Haushalte an.
Als Grund für das plötzliche Aus führt das Unternehmen veränderte politische Rahmenbedingungen an – konkret das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2027 und ein geplantes Netzanschlusspaket. Laut grüüün behindern diese Entscheidungen den geplanten Zubau eigener Grünstrom-Kapazitäten.
Nein, eine Insolvenz liegt nicht vor. Der Anbieter beendet lediglich die Strombelieferung und löst die Verträge regulär auf.
Automatische Belieferung durch die Ersatzversorgung
Die wichtigste Nachricht für alle Betroffenen: Der Strom fließt am 1. November nahtlos weiter. Gesetzlich ist geregelt (§ 38 EnWG), dass in solchen Fällen automatisch der örtliche Grundversorger einspringt. Dafür ist kein Antrag nötig.
Die Haken an der Ersatzversorgung:
- Sie ist auf maximal **drei Monate** befristet. Danach geht es automatisch in die reguläre Grundversorgung.
- Die Tarife der Ersatz- und Grundversorgung gehören in der Regel zu den **teuersten im Netzgebiet**. Wer untätig bleibt, zahlt unnötig viel Geld.
- Gute Nachricht: Sie kommen jederzeit schnell wieder heraus. Die Grundversorgung lässt sich mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.
Schritt-für-Schritt-Anleitung: Was Sie jetzt tun müssen
Damit Sie nicht in die teure Ersatzversorgung rutschen, empfehlen wir folgende Vorgehensweise:
Neuen Stromtarif vergleichen & abschließen
Suchen Sie sich einen neuen Stromanbieter mit Lieferbeginn zum 1. November 2026. Der neue Anbieter übernimmt beim regulären Wechsel meist direkt die Kündigungs formalitäten.
Erforderliche Daten bereithalten
Für den Wechsel benötigen Sie Ihre Postleitzahl, Adresse, den ungefähren Jahresverbrauch (kWh), die Zählernummer und optional die Marktlokations-ID (MaLo-ID). Als bisherigen Versorger geben Sie die Münch Energie GmbH & Co. KG an.
Zählerstand am 31. Oktober ablesen
Machen Sie am letzten Liefertag (31.10.) zwingend ein **Foto Ihres Zählerstands**. Dieser Wert dient als genaue Abgrenzung zwischen der Schlussrechnung von grüüün und dem neuen Anbieter. Ohne Beleg droht eine Schätzung zu Ihren Ungunsten.
Schlussrechnung prüfen
grüüün ist gesetzlich verpflichtet (§ 40b EnWG), eine kostenlose Abschlussrechnung zu erstellen. Prüfen Sie diese genau mit Ihren notierten Zählerständen und achten Sie auf die Auszahlung eventueller Guthaben.
Sonderfall: Wärmepumpen & zwei Zähler
Falls Sie Wärmepumpenstrom über grüüün bezogen haben, halten Sie für den Wechsel **beide Zählernummern** bereit und lesen Sie am 31. Oktober auch beide Zählerstände ab. Nicht jeder Anbieter bietet spezielle Wärmepumpentarife an – nutzen Sie daher gezielt Vergleiche für Heizstrom.
